RAL
Die wichtigsten Eigenschaften des RAL-Gütezeichens (GZ 930)


Allgemeines
Neben all den Zeichen auf dem Markt nimmt das RAL-Gütezeichen eine besondere Stellung ein.
Als gemeinsame Initiative der damaligen Regierung und der deutschen Privatwirtschaft wurde 1925 der Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen (RAL) gegründet. Ziel war die Aufstellung von einheitlichen und klar präzisierten technischen Lieferbedingungen. Hierzu war es erforderlich, dass objektive und reproduzierbare Qualitätsanforderungen für das jeweilige Produkt festgelegt werden. Auf diese Weise entstand das System der Gütesicherung, das in die Hände von RAL gelegt wurde. War es zunächst der Produktbereich Bau, sind RAL-Gütezeichen heute in allen Beriechen - auch auf dem Dienstleistungssektor - zu finden.
Grundlage aller RAL-Gütezeichen sind die "Gründsätze für Gütezeichen". Infos: www.RAL.de

Mit RAL-Gütezeichen werden Produkte und Dienstleistungen gekennzeichnet, die nach hohen festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder angeboten werden. Ihre Einhaltung unterliegt stetiger (jährlicher) neutraler Kontrolle. Sie garantieren alle wichtigen und sinnvollen Anforderungen an hohe Qualität eines Produktes oder einer Leistung ("Rundum-Qualität").

RAL-Gütezeichen sind Kollektivmarken und werden nur für exakt abgegrenzte Produkt- und Leistungsgruppen vergeben und nicht für einzelne Produkte oder Leistungen. "Firmengütezeichen" kann es deshalb nicht geben.

Eindeutige Kennzeichnung eines Produktes mit System ohne Konkurrenz-Zeichen.
Einziges mögliches Branchen-Gütezeichen. Nur ein Gütezeichen pro Branche wird zugelassen.

Das Gütezeichen wurde entwickelt in Zusammenarbeit von ca. 10 bundesweit verteilten Nachhilfeschulinhabern mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und auf der Grundlage des RAL-Systems. Der Weg zu einem RAL-Gütezeichen ist vorgegeben und wird überwacht. Im Anerkennungsverfahren werden gemeinsam mit den Anbietern, Handel und Verbrauchern, Prüfinstituten und Behörden die besonderen Anforderungen für das Gütezeichen festgelegt.
Hier wurden u.a. benachrichtigt bzw. befragt: Fach- und Verkehrskreise (u.a. Eltern- und Lehrerverbände), Bundsministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Kartellamt, Verbraucherzentralen, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt.

Veröffentlichung des Gütezeichens und der Güte- und Prüfbedingungen durch RAL und damit jedermann zugänglich. Nach Beendigung des Anerkennungsverfahrens Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Grundlage ist ein Qualitäts-Management-System. Weitere branchentypische Güte-Kriterien müssen erfüllt werden.
Durch die Güte- und Prüfbestimmungen wird garantiert kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit vorgenommen.
Die von RAL anerkannte Gütegemeinschaft verleiht das Recht an die Mitglieder zur Führung des Gütezeichens und überwacht die Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen sowie die geregelte Anwendung des Gütezeichens. Die Gütegemeinschaft ist in Form eines eingetragenen rechtsfähigen Vereins organisiert. Es gibt neben der Vereinssatzung eine Gütezeichensatzung, sowie Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens.

Das Überwachungssystem besteht aus einer stetigen neutralen Fremd- und Eigenüberwachung. Nach der Erstprüfung, findet eine jährliche Fremdprüfung durch ausgebildete Auditoren statt. Sowohl das QM-System als auch die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen werden geprüft. Verstöße werden mit Strafen belegt, bis hin zum Entzug des Gütezeichens.

Zurzeit gibt es über 160 Gütezeichen mit mehr als 10.000  Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen des Wirtschaftslebens.
RAL-Gütezeichen genießen marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutz. Marken, die nicht den "Grundsätzen für Gütezeichen" entsprechen dürfen nicht als RAL-Gütezeichen beworben werden. Der Begriff "Gütezeichen" wird von RAL vor rechtswidrigem Gebrauch zur Wahrung des Gütezeichensystems verteidigt.

In der Gütegemeinschaft besteht für jedes Mitglied ein Rechtsverhältnis im Sinne einer betreuten Mitgliedschaft. Das bedeutet, dass jedes Mitglied das Recht hat, die Politik und Philosophie der Gütegemeinschaft mit zu bestimmen - bis hin zu den Beiträgen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Das Gütezeichen wird von der Gütegemeinschaft verwaltet.
Die Mitglieder haben mithilfe moderner EDV-Lösungen die Möglichkeit eines permanenten Erfahrungsaustausches untereinander.
Infos: www.ina-schulen.de
Die Güte- und Prüfbestimmungen können bei der Gütegemeinschaft bestellt werden.

Die Bewertung des Prüfergebnisses erfolgt neutral durch ein technisches Gremium mit eigener Satzung (gewählter Güteausschuss).